Wir erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Haftpflichtschadensgutachten
Auch nach einer fachgerechten Reparatur sind Sie beim Verkauf des Fahrzeuges verpflichtet,
Als Geschädigter haben Sie das Recht. für die Dauer der Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeuges
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sichern wir die Schäden an Ihrem Fahrzeug als Beweismaterial für einen etwaigen Rechtsstreit.
Sie haben die Absicht einen Gebrauchtwagen zu kaufen oder zu verkaufe,
Bei einem Haftpflichtschadensfall ist der Schädiger (Unfallverursacher) verpflichtet, dem Geschädigten
Wenn Sie sich nicht sicher ob Ihr Fahrzeug unfallfrei ist, prüfen wir das für Sie nach. Wir kontrollieren
Der Karosseriebau moderner Fahrzeuge hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neue Materialien und Fügetechniken haben Einzug gehalten, um die veränderten Anforderungen bezüglich Sicherheit, Komfort und Umweltverträglichkeit zu erfüllen. Dadurch ist die Schadensanalyse an diesen Fahrzeugen mit so genannten Multi-Material-Karosserien deutlich komplexer geworden. Um bei einem Unfallschaden den detaillierten Schadensumfang, einen genauen Kostenvoranschlag und die mögliche Wertveränderung am Fahrzeug zu ermitteln, wird zur Begutachtung eine Vermessung der Karosserie immer häufiger hinzugezogen.
Wer in ein Verkehrsunfall verwickelt ist, weiß in dem Augenblick häufig nicht was zu tun ist. Nur die Wenigsten kennen Ihre Rechte und Pflichten. DIeser Beitrag soll helfen, was Sie bei einem Unfall zu einer schnellen, umfassenden und reibungslosen Abwicklung beitragen können. Diese Hinweise sind für die Regulierung von Unfallschäden durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung allgemeingültig. In der Praxis achten Sie natürlich auf die besonderen Umstände im Einzelfall.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung sämtliche Kosten tragen! Auch das Bestellen eines Kfz-Gutachters.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann meistens erst durch ein Kfz-Gutachter belegt werden.
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, so haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug.
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Beweissicherung und dieReparaturkosten durch einen qualifizierten Kfz-Gutachter erstatten zu lassen.
Die Anwaltskosten des Geschädigten hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen.
Sie dürfen die Kfz-Werkstatt selbst auswählen und sind nicht verpflichtet, eine Werkstatt nach Angaben des Versicherers aufzusuchen.
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Dies sollte von einem unabhängigen Kfz-Gutachter und Beweisbilder belegt werden.
Ihr Kfz-Gutachter trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
Impact Sachverständiger © 2020 All Rights Reserved designed by IT- Rex Solutions
Wenn Sie sich nicht sicher ob Ihr Fahrzeug unfallfrei ist, prüfen wir das für Sie nach. Wir kontrollieren die Lackschichtdicke jedes lackierten Bauteiles an Ihrem Fahrzeug mit unseren modernen Messgeräten. Somit können wir Ihnen eine gezielte Aussage über die Unfallfreiheit Ihres Fahrzeuges machen.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sichern wir die Schäden an Ihrem Fahrzeug als Beweismaterial für einen etwaigen Rechtsstreit.
Die Beweissicherung dient auch für Unstimmigkeiten nach der Reparatur des Fahrzeuges.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, für die Dauer der Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeuges, entweder einen Leihwagen oder einen Ausgleich der entgangenen Nutzung Ihres Fahrzeuges (Nutzungsausfall) in Anspruch zu nehmen.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur sind Sie beim Verkauf des Fahrzeuges verpflichtet, den reparierten Unfallschaden anzugeben. Ein potentieller Käufer ist jedoch nicht bereit für ein Fahrzeug mit Vorschäden den selben Betrag zu zahlen, wie für ein unfallfreies. Wir ermitteln den Minderwert im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug und berücksichtigen dieses bei der Erstellung des Gutachtens
Bei einem Haftpflichtschadensfall ist der Schädiger (Unfallverursacher) verpflichtet, dem Geschädigten (Sie), den aufgrund eines Unfalles entstandenen Schaden zu ersetzen, gemäß §249 BGB. Sie sind nach dem Unfall so zu entschädigen, dass Sie finanziell keine Nachteile erleiden. Im Haftpflichtschadensfall können sämtliche auftretende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierfür tritt kraft Gesetzes die Haftpflichtversicherung des Schädigers ein.
Sie haben die Absicht einen Gebrauchtwagen zu kaufen oder zu verkaufen? Damit Sie sich bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagen sicher fühlen, prüfen wir das Fahrzeug für Sie. Rufen Sie uns vorher an, damit Sie hinterher keine Überraschung erleben.
Wir erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Haftpflichtschadensgutachten. Wir ermitteln den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug, die Schadenhöhe, die Wertminderung und alle für die Instandsetzung relevanten Werte. Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges bei einem Unfall zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen, so dass Sie keine tragen.